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Lebensmittel unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften.
Um sich in dem komplexen Rechtsgebiet zurechtzufinden, können Sie sich Expertinnen auf diesem Gebiet für eine bestimmte Aufgabe ordern. Gerne kommen wir für einen abgestimmten Zeitraum in Ihre Firma.
Die EU Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert und regelt die vielfältigen Anforderungen und Verpflichtungen für kosmetische Mittel. Sie wird ergänzt durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen zu kosmetischen Mitteln.
Grundsätzlich müssen Medizinprodukte eine CE Kennzeichnung tragen, um im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in den Verkehr gebracht zu werden und müssen den Anforderungen des Medizinprodukterechts an Sicherheit, Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit erfüllen. Dies muss im Rahmen der Konformitätsbewertung schriftlich dokumentiert werden.