Lebensmittel unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften.
Um sich in dem komplexen Rechtsgebiet zurechtzufinden, können Sie sich Expertinnen auf diesem Gebiet für eine bestimmte Aufgabe ordern. Gerne kommen wir für einen abgestimmten Zeitraum in Ihre Firma.
Wir bieten Ihnen an:
- In house Schulungen von Mitarbeiten zum Lebensmittelrecht; das Programm kann individuell auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden, es können eingereichte Beispieletiketten besprochen werden, es können Checklisten für Mitarbeiter erstellt werden
- Überprüfung der Lebensmittelkennzeichnung auf Ihre Rechtskonformität
- Erstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für Ihre Lebensmittel
- Überprüfung Ihres Internetsauftritts, der Werbematerialen insbesondere in Bezug auf Konformität mit der Verordnung für nähr-und gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claim Verordnung (EG) Nr. 1924/2006)
Möchten Sie ein ergänzend bilanzierte Diät (ebD) auf den Markt bringen?
Dann sollten Sie die Wirksamkeit durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegen und ein Dossier erstellen, bei denen wir Ihnen behilflich sind bei:
- Wissenschaftliche Recherche und Dokumentation
- Bewertung der wissenschaftlichen Literatur oder Ihrer eigenen Studien
- Erstellung des Antragsdossiers – in ihrem Auftrag oder gemeinsam mit Ihrer Fachabteilung
- Begleitung durch das gesamte Antragsverfahren
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Möchten Sie einen Antrag auf Novel Food stellen oder eine Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland beantragen?
Wir sind Ihnen bei der Erstellung der Anträge nach Ihrem Bedarf behilflich bei der:
- Wissenschaftliche Recherche und Dokumentation
- Bewertung der wissenschaftlichen Literatur oder Ihrer eigenen Studien
- Erstellung des Antragsdossiers – in ihrem Auftrag oder gemeinsam mit Ihrer Fachabteilung
- Begleitung durch das gesamte Antragsverfahren
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Möchten Sie aufgrund neuer Studien ein neue gesundheitsbezogene Angabe (Health Claim) einreichen?
Wir helfen Ihnen bei der:
- Bewertung der wissenschaftlichen Literatur oder Ihrer eigenen Studien
- Erstellung des Antragsdossiers – in ihrem Auftrag oder gemeinsam mit Ihrer Fachabteilung
- Begleitung durch das gesamte Antragsverfahren
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Kosmetische Produkte
Die EU Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert und regelt die vielfältigen Anforderungen und Verpflichtungen für kosmetische Mittel. Sie wird ergänzt durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen zu kosmetischen Mitteln.